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Start Geschichtsfälschung Vermischtes UN-Feindstaatenklausel ist obsolet

UN-Feindstaatenklausel ist obsolet

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Die UN-Generalversammlung hat aufgrund einer polnischen Initiative am 11.12.1995 eine Resolution beschlossen, in der die sogenannte Feindstaatenklausel als obsolet bezeichnet wurde.

Obsolet bedeutet im Wortsinne hinfällig, ungültig.

Eine endgültige Streichung soll auf Empfehlung des Sonderausschuß für die Charta und die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Reform der Charta erfolgen. Sie hat freilich nur noch deklaratorischen Charakter.

Dennoch wird von Revisionisten und Rechtsextremisten immer wieder die Behauptung aufgestellt, die Feindstaatenklausel sei nach wie vor gültig und die BRD deshalb kein vollwertiges Mitglied der UN und könne deshalb auch nicht souverän sein.
Diese antideutsche Argumentation dient ausschließlich dem Zweck die BRD zu diskreditieren und die Menschen so für rechtsextremistische Ideen und Vorstellungen empfänglicher zu machen.

Quellen:

U05 http://www.un.org/Depts/german/gv-50/c6/50c6-res.htm#5052
U06 http://www.un.org/documents/ga/docs/50/plenary/a50-642.htm

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 10. Januar 2010 um 10:42 Uhr

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"Von Zeit zu Zeit muß man sein Ohr am Volke haben, um zu lauschen, ob die eigenen Vorstellungen den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen dieses Landes entsprechen." So beginnt ein Aufruf auf der NPD-Website, mit dem "alle gutwilligen Weggefährten" aufgefordert werden, mitzuteilen "in welchem Bereich mit welchen Mitteln welches Ziel erreicht werden kann".

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Schlagzeilen Verfassungsleugner

Zum Art. 23 GG a.F.

Behauptung der Verfassungsleugner:

Mit Streichung des Artikels 23 GG hat das GG seinen Geltungsbereich verloren !
Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist nicht rechtsgültig !
Seit 18. Juli 1990 gibt es keine BRD mehr,

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