Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein Neonazi-Skinhead vom Wuppertaler Landgericht in erster Instanz zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden.
Ein mitangeklagter Neonazi wurde wegen Beihilfe zu der Tat zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide waren bereits erheblich vorbestraft, der eine, weil er vor zehn Jahren einen Mann totgetreten hatte (8 Jahre Haft), der andere, weil er seinen damals 15 Wochen alten Sohn misshandelt hatte (sieben Jahre Haft).
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